Polizeiseelsorge und Psychologie: zwei Zugänge, ein Ziel
Landespolizeipfarrer Uwe Hackbarth-Schloer über heilsame Gespräche jenseits von Diagnose und Bewertung
„Ich muss niemanden therapieren – ich muss da sein“, sagt Uwe Hackbarth-Schloer, Landespfarrer für Polizeiseelsorge in der §4-Behörde Düsseldorf. Im Gespräch erläutert er sein Verständnis zum Verhältnis von Polizeiseelsorge und Psychologischer Beratung. Es geht um Überschneidungen und Unterschiede zwischen beiden Beratungsangeboten und warum deren Unterschiedlichkeit für viele Einsatzkräfte entlastend ist. Seelsorge eröffnet einen Raum, in dem nicht analysiert oder diagnostiziert, sondern gefragt wird, was Erlebnisse mit der Seele machen und wie man ihr bei deren Verarbeitung helfen kann .
Wenn Belastung bleibt: unterschiedliche Wege der Begleitung
Polizeiarbeit hinterlässt Spuren. Gewalt, Leid, Tod und moralische Konflikte lassen sich nicht einfach abschütteln, wenn ein Einsatz beendet ist. Viele Einsatzkräfte funktionieren äußerlich weiter, innerlich wirken Erfahrungen jedoch nach und können sich zu Dauerstress verdichten.
In belastenden Situationen suchen manche Polizistinnen und Polizisten psychologische Beratung, andere wenden sich an die Polizeiseelsorge. Manche wiederum handeln gar nicht – etwa aus Vorbehalten gegenüber Psychologie oder Theologie. Fakt ist: Die Polizei hält beide Unterstützungsangebote vor (siehe Kasten unten: Helfernetzwerk der Polizei NRW).
Keine Fronten: Psychologie und Seelsorge im Wandel
Die frühere „Frontstellung“ zwischen Psychologie und Theologie existiert aus Sicht von Uwe Hackbarth-Schloer nicht mehr. Er sieht keine Gegensätze, sondern Überschneidungen und Ergänzungen:
„Es gibt inzwischen Achtsamkeitsmethoden, die ursprünglich religiöse Techniken waren und heute in der Psychotherapie angewendet werden.“
Seit den 1960er-Jahren existiert zudem eine psychologisch orientierte Seelsorgeausbildung. „Pastoralpsychologie nennt sich das und ist als Seelsorge fester Bestandteil der theologischen Ausbildung. Universitäre Theologie bezieht an vielen Stellen Erkenntnisse aus Natur- und Humanwissenschaften mit ein, so auch in der Seelsorgelehre.
Polizeibeamtinnen und -beamte können sich daher grundsätzlich an Vertreter:innen beider Unterstützungsformen wenden.
Psychologisches Fachwissen als Voraussetzung
Für Hackbarth-Schloer ist klar: „(Polizei-) Seelsorger:innen müssen zwingend über ein psychologisches Grundwissen verfügen.“
Nur so lasse sich erkennen, ob Ratsuchende möglicherweise eine psychiatrische Erkrankung haben oder fachärztliche Hilfe benötigen. In solchen Fällen werde gezielt an Therapeutinnen, Therapeuten oder Fachärzte außerhalb des Systems Polizei weitervermittelt.
Zudem verfügen Polizeiseelsorger:innen über zusätzliche Qualifikationen – etwa in Beratung, Coaching, Supervision oder Trauma-Begleitung. Kenntnisse in Trauma- und Stressbearbeitung sind verpflichtend (siehe: Zusatzqualifikationen | Stiftung Polizeiseelsorge).
„Psychologie und Psychotherapie haben ihren festen Platz und ihre große Bedeutung in der heutigen Zeit“, betont der Polizeiseelsorger. Seelsorge verstehe sich nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung: „Es ist gut, wenn Menschen wissen, dass es verschiedene Wege gibt.“
Beziehung statt Diagnose
„Warum jemand zu RPSU oder zur Seelsorge geht, entscheidet sich“, glaubt Pfarrer Hackbarth-Schloer, „kaum an der Frage nach den theoretischen Hintergründen.“ Letztlich spiele dabei die persönliche Passung eine Rolle. „Am Anfang geht es oft erstmal um die Chemie“, sagt er. Dazu gehöre auch das Geschlecht des Gegenübers. „Wenn es keine Polizeipfarrerin im Bereich gibt, geht eine Frau eher zu RPSU, ein anderer Polizist geht vielleicht zur Polizeiseelsorge, weil er mit einem Mann sprechen möchte, in der RPSU aber gerade nur Frauen arbeiten.“
Und dennoch folgt Seelsorge einer anderen Logik. „Psychologie und Psychotherapie arbeiten in der Regel diagnostisch, methodisch und zielorientiert“, erklärt er. Sie fragen nach Symptomen, Ursachen und Veränderungsmöglichkeiten.
Seelsorge setzt an einem anderen Punkt an: „Ich frage nicht: ,Was ist das Problem?‘, sondern: Was trägt dieser Mensch gerade – und was macht das mit seiner Seele?“ Seelsorge verzichtet bewusst auf Diagnosen und Therapieziele. „Das kann ein Vorteil sein, weil eine Diagnose selbst bereits eine zusätzliche Belastung darstellen kann.“
Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht: ein entscheidender Unterschied
Ein zentraler Unterschied zur psychologischen beziehungsweise psychotherapeutischen Begleitung liegt in der rechtlichen Absicherung der Vertraulichkeit. Polizeiseelsorger unterliegen nicht nur der seelsorgerlichen Schweigepflicht, sondern verfügen zusätzlich über ein Zeugnisverweigerungsrecht.
„Was mir anvertraut wird, bleibt bei mir“, betont Hackbarth-Schloer. „Ich kann und darf darüber auch vor Gericht nicht aussagen.“
Psychologinnen und Psychologen, die beim Land angestellt sind, sind in dienstliche Strukturen eingebunden. Auch wenn sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, bleiben sie für manche „Teil des Systems“ und man fürchtet dort Konsequenzen für die Personalakte (auch wenn es die i.d.R. tatsächlich nicht gibt)
„Seelsorge ist kein Teil des Systems“, sagt der Polizeiseelsorger. „Genau das macht sie für manche erst als Anlaufstelle möglich.“
Und weiter: „Unsere Schweigepflicht steht sogar über der der Psycholog:innen, weil sie juristisch nicht aufgehoben werden kann.“
Zuhören statt reparieren
Während psychologische Verfahren häufig auf Veränderung und Bewältigung abzielen, setzt Seelsorge einen anderen Schwerpunkt. „Ich muss nichts richten“, beschreibt der Seelsorger seine Haltung. „Oft reicht es, dass jemand sagt, was ihn innerlich beschäftigt – und merkt, dass es ausgehalten wird.“
Gerade Polizist:innen seien es gewohnt, Stärke zu zeigen. „Da gibt es oft so etwas wie ein ,Unverwundbarkeits-Syndrom‘“, sagt Hackbarth-Schloer. Schwäche einzugestehen, falle schwer – auch wenn sich diese Haltung langsam verändere.
Seele oder Psyche? Kein Widerspruch
Für Hackbarth-Schloer gibt es keinen grundlegenden Unterschied zwischen Seele und Psyche. Er verweist auf den hebräischen Begriff Nefesch, der das bezeichnet, „was ein Lebewesen ausmacht“.
„Das, was wir heute als Psyche beschreiben – das Zusammenspiel von Emotionen, Gedanken und Körper –, entspricht im Grunde dem, was das Alte Testament unter ,Nefesch‘ versteht.“
Polizeiarbeit konfrontiert Menschen immer wieder mit existenziellen Erfahrungen. „Natürlich fragt man sich irgendwann: Was macht das mit mir – innerlich?“ Neben strukturellen Belastungen seien es vor allem extreme Einsatzlagen, die starke Emotionen auslösen: Angst, Scham, Schuld, Ohnmacht – aber auch Wut und Zorn.
Es sind nicht nur die „Dauerbrenner“ wie Personalmangel, Schichtdienst, Bürokratie, sondern auch Situationen wie ein Schusswaffengebrauch. „Da geht es für die Beamt:innen zunächst um den Schrecken. Angesichts der Eskalation die Frage `Was habe ich da angerichtet?‘ Vor allem, wenn jemand um sein Leben ringt oder getötet wurde. Und auch der Schock, selbst massiv angegriffen oder verletzt worden zu sein, sich nur noch mit der Waffe zu helfen gewusst zu haben. Dabei ist auch viel Angst im Spiel. 'Wie geht es jetzt mit mir weiter? Was hat das für dienstrechtliche Konsequenzen, zum Beispiel Lebenszeitverbeamtung? Was sagt die Staatsanwaltschaft?‘ Hier wirken viele starke Emotionen, erklärt der Pfarrer.
Aber auch private Überlastungen können auf den an sich schon herausfordernden Polizeiberuf zur deutlichen Einschränkung der Dienstfähigkeit – in der es durchaus auf eine exzellente Reaktions- und Reflektionsfähigkeit ankommt – führen. „Zum Beispiel bei pflegebedürftigen Eltern“, erinnert sich Uwe Hackbarth-Schloer an eine seelsorgliche Beratung, „das kann Menschen so zusetzen, dass sie für eine gewisse Zeit nicht dienstfähig sind.“
Seelsorge greift diese Fragen auf, ohne zu therapieren oder zu pathologisieren. „Viele fragen sich nicht, ob sie belastet sind, sondern wie lange sie das noch tragen können.“
Bedeutung für Polizei und Gesellschaft
Polizeiseelsorge schafft einen Raum jenseits von Funktion, Bewertung und Erwartungsdruck. Sie stärkt nicht nur einzelne Einsatzkräfte, sondern wirkt auch in die Organisation hinein.
„Seelsorge schützt nicht nur den Einzelnen“, sagt Hackbarth-Schloer, „sie schützt auch den Dienst.“
Oder, wie es ihm manchmal rückgemeldet wird:
„Mit Ihnen kann man ja ganz normal reden!?“
Seine Antwort darauf: „Ja! Was denn sonst?!“
Bericht: Barbara Siemes
Weiterführende Informationen
Zentrale Anlaufstellen und Angebote für Polizist:innen in NRW:
Zentralstelle Psychosoziale Unterstützung (ZPSU): Koordiniert, entwickelt und sichert die Qualität der PSU, bietet psychologische Beratung und Fortbildungen.
Regionalstellen Psychosoziale Unterstützung (RPSU): Werden flächendeckend aufgebaut, um die regionale Nähe zu gewährleisten. Zurzeit in Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster
PSU-Team: Besteht aus einem Polizeiarzt und einem/einer Polizeivollzugsbeamt:in des Höheren Dienstes, die eine Akutbetreuung nach belastenden Einsätzen leisten.
Soziale Ansprechpartner (SAP): Geschulte Beschäftigte aus allen Bereichen der Polizei, die Vertrauenspersonen für Kollegen sind.
Polizeiseelsorge: Bietet Einzel- und Gruppengespräche, Begleitung und seelsorgliche Betreuung.
Polizeiärztlicher Dienst (PÄD): Beteiligt sich an der medizinisch-psychologischen Erstbetreuung.
Mehr unter: Gesundheit | Polizei NRW
Infos und Links:
Theologie forscht mittlerweile in Richtungen, die man nicht vermutet: „Es gibt so einen Bereich, der nennt sich Neurotheologie: Was passiert eigentlich neurologisch bei Menschen, die religiös sind? Da gibt es Meditationsforschung.
Und: Die Theologie greift teilweise auch auf die Neurowissenschaften zurück, wenn es darum geht, seelsorgerische und exegetische Fragestellungen zu klären. Zum Beispiel vermute man, so Uwe Hackbarth-Schloer, dass Ezechiel / Hesekiel Epileptiker gewesen sein bzw. einige seiner Visionen epileptischen Hintergrund haben könnten. „Epilepsie galt in der Antike teilweise als `Heilige Krankheit´.“ „Wo ist der Unterschied zwischen psychotischen Zuständen und Erleuchtungserfahrungen?“ reißt Hackbarth-Schloer das breite Spektrum von Überschneidungen zwischen Psychologie bzw. Neurowissenschaften und Theologie an.
Mehr z.B. unter:
https://www.ezw-berlin.de/publikationen/lexikon/neurotheologie/
Buchtipp:
Neurotheologie - Hirnforscher erkunden den Glauben
Michael Blume (Autor)
Buch | Hardcover, 251 Seiten, 2009
Tectum Wissenschaftsverlag
978-3-8288-9933-9 (ISBN)
29,90 Euro
Link zu You Tube:
Seelsorge & Psychotherapie - Verhältnisbestimmungen, Prof. Dr. Annette Haußmann, Uni Heidelberg
https://www.youtube.com/watch?v=Jq3lQbDNkUo
Link zur Evangelischen Polizeiseelsorge:
Evangelische Polizeiseelsorge – in Nordrhein-Westfalen
Link zur Katholischen Polizeiseelsorge:
Angebote | Katholische Polizeiseelsorge NRW